· 

WICHTIGE HINWEISE FÜR BESUCHER AM OSTERWOCHENENDE

Zum Auftakt des Osterwochenendes am Karfreitag, den 19.04.2019 werden rund um den Nürburgring bis zu 20.000 Besucher aus ganz Deutschland und dem benachbarten Ausland erwartet. Verkehrsbeeinträchtigungen am gesamten Osterwochenende, insbesondere am Karfreitag sind zu erwarten. An diesem Tag, wie auch an den folgenden Ostertagen, ist mit einem enormen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr im Bereich der Hauptzufahrtstraßen zum Nürburgring, in der Stadt Adenau und in den umliegenden Ortschaften zu rechnen. Deshalb informieren die Polizei und das Ordnungsamt die Besucher über Verkehrs- und Kontrollmaßnahmen.

   

Beim An- und Abreiseverkehr kann es daher vermehrt zu Staubildungen kommen. Die Polizei und die beteiligten Stellen bitten um Beachtung wichtiger Regeln und Verhaltensweisen. Mit dem Landesbetrieb Mobilität, der Kreisverwaltung Ahrweiler, der Polizeiinspektion Adenau und den Verantwortlichen der Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG, wurde zur Gefahrenminimierung vereinbart, dass am Karfreitag die B 412 zwischen "Hohe Acht" und der B 258 für den Durchgangsverkehr gesperrt wird.

Es werden Umleitungsstrecken vor Ort ausgeschildert, auf welchen ebenfalls mit Verkehrsbeeinträchtigungen und Staus zu rechnen ist. Wer nicht direkt den Nürburgring besuchen möchte, sollte auf Empfehlung der Polizei den Bereich nach Möglichkeit großräumig umfahren.

   

Verkehrsverstöße werden konsequent geahndet: Im Fokus der Polizei liegen hierbei die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit der Fahrzeuge, sowie auch das Verhalten der Fahrzeugführer. 

In den vergangenen Jahren kam es im Bereich der umliegenden Bundesstraßen, insbesondere bei Sperrungen der Nordschleife, vermehrt zu waghalsigen Burnouts und gefährlichen Fahrmanövern inmitten Schaulustiger. Deshalb mahnt die Polizei: „Wer sich im Bereich des Nürburgrings ,daneben`benimmt muss mit der konsequenten Ahndung der Verkehrsverstöße rechnen, die in letzter Konsequenz zu einem ganztägigen Platzverweis oder zu Fahrzeugsicherstellungen führen können!

Bei Gefährdungen kann im Einzelfall auch der Führerschein beschlagnahmt werden. 

  

Bei verkehrsrechtlichen Verstößen, welche auf eine Ungeeignetheit des Fahrers zur Teilnahme am Straßenverkehr schließen lassen, werden die Fahrerlaubnisbehörden konsequent hierüber informiert.

Verkehrswidriges Parken außerhalb ausgewiesener Flächen führt in letzter Konsequenz zum kostenpflichtigen Abschleppen der Fahrzeuge. Hier wird das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Adenau das Hauptaugenmerk auf Falschparker legen.

   

Die Verkehrsregeln sind zu beachten, Polizei und Ordnungsamt werden intensiv kontrollieren!

 

Text: Nürburgring 1927 GmbH & Co. KG

Bild: Max Bermel